Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 findet in der Zeit vom 06.10.25 bis 17.10.25 statt. Alle weiteren Informationen und Formulare finden Sie hier.


Schulanmeldung

Liebe Eltern der Lernanfänger für das Schuljahr 2026/27,

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren ist, wird es im Sommer 2026 schulpflichtig. Die Anmeldung zum Schulbeginn 2026 erfolgt in der Zeit vom 6. Oktober bis 17. Oktober 2025 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr der Mierendorff-Schule. Bitte reservieren Sie hierfür einen Zeitslot online.

Alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern im Einzugsgebiet der Schule werden per Post informiert. Den Brief können Sie hier herunterladen.

Sie erhalten hier einen Überblick über die Schulanmeldung Ihres Kindes an der Mierendorff-Schule und können die erforderlichen Unterlagen herunterladen. Bitte bringen Sie diese vollständig ausgefüllt zur Schulanmeldung mit.

Für die Schulanmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen zusammen mit dem Kind, das eingeschult werden soll, sowie folgende Dokumente im Original erforderlich:

  • Kind: Personalausweis, Geburtsurkunde, Impfpass und bei Zuzug die Meldebescheinigung oder 1. Seite des Mietvertrags
  • Erziehungsberechtigte Person/en: Personalausweis und bei Zuzug die Meldebescheinigung oder 1. Seite des Mietvertrags
  • Anmeldeformular (siehe unten) und ggf. eFÖB (Hort) Antrag

Die Anmeldung in 3 Schritten

  1. Buchen Sie hier einen Termin online. Ihr Kind muss an diesem Termin mit in der Schule erscheinen. Ist ein Zeitslot grau hinterlegt, so ist zu dieser Zeit kein Termin mehr verfügbar. Wählen Sie in diesem Fall einen anderen verfügbaren Zeitslot aus. 
  2. Füllen Sie das Anmeldeformular der Mierendorff-Grundschule aus und drucken Sie dieses aus. Wenn Sie eine Früh- oder Spätbetreuung oder Ferienbetreuung im Hort (eFÖB) wünschen, füllen Sie bitte zusätzlich den Antrag zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) aus und bringen diesen zur Anmeldung mit.
  3. Kommen Sie zum vereinbarten Termin zusammen mit Ihrem Kind und den genannten Unterlagen in die Schule.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen für alle Anmeldungen – bitte immer ausgefüllt mitbringen!

Für die Anmeldung eines Kindes an der Mierendorff-Grundschule muss immer das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular zur Mierendorff-Schule vorliegen:

👉️ 📄 Anmeldeformular der Mierendorff-Grundschule inkl. eFOEB
Hinweis: Auf den Formularen zur Schulanmeldung reicht die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Auf dem Hortantrag müssen immer beide Erziehungsberechtigte unterzeichnen. Der Hortrag (Seiten 5-7) muss nur ausgefüllt werden, wenn Sie die Früh- oder Spätbetreuung oder den Ferienhort in Anspruch nehmen möchten.


ℹ️ Separate Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort)

(Nur notwendig, wenn Sie diesen Antrag nicht zusammen mit der Schulanmeldung ausgefüllt und abgegeben haben)

Wenn Ihr Kind eine Früh- oder Spätbetreuung (vor 7:30 Uhr oder nach 16:00 Uhr) oder eine Ferienbetreuung benötigt, müssen Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (eFÖB) stellen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag für die eFöB eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten benötigt, auf die auch wir als Schule keinen Einfluss haben, und daher möglichst frühzeitig gestellt werden sollte. Gern können Sie diesen Antrag bereits bei der Schulanmeldung stellen (der Antrag ist im Formular der Schulanmeldung enthalten) und wir leiten ihn für Sie weiter. Wenn Sie den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen möchten, finden Sie in separat hier:

👉️ 📄 Antrag zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort)
Hinweis: Auf dem Hortantrag müssen immer beide Erziehungsberechtigte unterzeichnen.


ℹ️ Wenn Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll

(Zusätzlich notwendig, wenn ihr Kind eine andere Schule besuchen soll)

Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an.

Den Wechsel zu einer anderen Schule können Sie dort ebenfalls beantragen, wenn entsprechende und im Schulgesetz zugelassene Gründe vorliegen, zum Beispiel:

  • Der Besuch der zuständigen Schule würde längerfristig gewachsene, intensive persönliche Bindungen Ihres Kindes zu anderen Kindern, besonders zu Geschwistern, beeinträchtigen.
  • Sie wünschen ausdrücklich ein bestimmtes Schulprogramm, Fremdsprachen- oder Ganztagsangebot.
  • Der Besuch der gewählten Schule würde Ihnen die Betreuung Ihres Kindes wesentlich erleichtern, vor allem aufgrund Ihrer Berufstätigkeit.

Verfahrensablauf

  1. Stellen Sie im Anmeldezeitraum einen Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule.
    Die Aufnahme in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule ist nur bei freien Platzkapazitäten möglich. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze zur Verfügung stehen, prüft das Schulamt jeden Einzelfall. Gegebenenfalls nennt es Ihnen rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe, die Ihr Kind aufnehmen kann.
  2. Der Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
    Bitte fügen Sie außerdem den Ergänzungsbogen pro Wunschschule bei. Danke!

    👉️ 📄 Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule (Formular „Schul 123“)
    👉️ 📄 Ergänzungsbogen (pro Schule)


ℹ️ Wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll

(Zusätzlich notwendig, wenn ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll)

Die Genehmigung des Antrages auf vorzeitige Einschulung obliegt der Schulleitung, die Zuweisung des Schulplatzes erfolgt über das Schulamt. Um Antragskinder „gerichtsfest“ in der Akte führen zu können, bitten wir, wie folgt zu verfahren:

  1. Antrag der Eltern mit Datum und eigenhändiger Unterschrift beider Eltern
  2. Einladung Antragskind zur Vorstellung und Schulleitung beurteilt die Genehmigungsfähigkeit.
  3. Fachliche Stellungnahme der Kita, dass kein Sprachförderbedarf besteht ODER Sprachstandsfeststellungstest
  4. Vermerk der Schulleitung „Wir schließen uns an“ auf fachlicher Stellungnahme Kita oder Sprachstandsfeststellungstest mit Schulstempel, Unterschrift und Datum
  5. Die Original-Unterlagen müssen persönlich bei der Einzugsschule eingereicht werden.

Wenn die Einschulung Ihres Kindes zurückgestellt werden soll

Die Genehmigung des Antrages auf Rückstellung obliegt der SenBJF. Folgende Unterlagen müssen im Original persönlich bei der Einzugsschule eingereicht werden:

  1. Antrag der Eltern mit Datum und eigenhändiger Unterschrift beider Eltern
  2. Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung 109
  3. Fachliche Stellungnahme der Kita, dass Rückstellung befürwortet wird
  4. Vorhandener Kita-Platz


ℹ️ Zuzug: Wenn Ihr Kind in das Einzugsgebiet der Schule zugezogen ist

(Zusätzlich notwendig, wenn ihr Kind neu in das Einzugsgebiet der Schule gezogen ist)

In den Einschulungsbereich gezogene Kinder werden grundsätzlich vom Schulamt überprüft.

Daher muss der erfolgte Zuzug von den Erziehungsberechtigten belegt werden. Hierfür geeignete Unterlagen sind:

  • Miet- oder Kaufvertrag
  • Rechnung Umzugsunternehmen oder Mietwagen zum Beleg stattgefundener Umzug, Adresszielprüfung
  • Ummeldung Stromlieferungsvertrag oder sonstige Versorgungsverträge
  • Ummeldung anhand Melderegisterauszug, Adressänderung bei Bank, Krankenkasse
  • Weitere aussagekräftige Unterlagen, die belegen, dass das Kind seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt unter der angegebenen Adresse hat.

Die Original-Unterlagen müssen persönlich bei der Einzugsschule eingereicht werden.



Einschulungsuntersuchung / schulärztliche Untersuchung

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben, 

Voraussetzungen: Mindesalter 5 Jahre

Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt. Ihr Kind muss bereits in der Grundschule angemeldet worden sein.

Bitte buchen Sie ab dem 13.10.2025 einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung unter dem Link https://fms.verwalt-berlin.de/esu/frm/start?execution=e1s2

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Nach der Anmeldung und der schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie noch vor der Einschulung eine Einladung zum Nullten Elternabend. Dies ist ein Infoabend für alle Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler.

In der Zwischenzeit können Sie sich auf der Schulwebseite über Angebote der Schule informieren. Insbesondere das 📖 Begrüßungsheft 👋 enthält viele wichtige und interessante Informationen für einen gelungenen Start in die Schule.

Weitere Informationen

Über den Link Schulanmeldung leicht gemacht finden Sie auch die Broschüre „Schulanmeldung – so geht’s!“ in verschiedenen Sprachen sowie alle Infos zu den Punkten:

  • Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden? 
  • Unterlagen für die Schulanmeldung 
  • Wechsel zu einer anderen Schule 
  • Vorzeitige Einschulung 
  • Spätere Einschulung – Antrag auf Zurückstellung 
  • Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) 
  • Nach der Anmeldung 
  • Schulbeginn