Die Anmeldung für Schulanfänger:innen im Schuljahr 2027/28 findet vom 5. Oktober bis 16. Oktober 2026 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Informationen finden Sie hier.

Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/28 findet in der Zeit vom 05.10.2026 bis 16.10.2026 statt. Alle weiteren Informationen und Formulare finden Sie hier.

Schulanmeldung

Liebe Eltern der Lernanfänger für das Schuljahr 2027/28

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geboren ist, wird es im Sommer 2027 schulpflichtig. Die Anmeldung zum Schulbeginn 2027 erfolgt in der Zeit vom 5. Oktober bis 16. Oktober 2026 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr der Mierendorff-Schule. Bitte reservieren Sie hierfür einen Zeitslot online.

Sie erhalten hier einen Überblick über die Schulanmeldung Ihres Kindes an der Mierendorff-Schule und können die erforderlichen Unterlagen herunterladen. Bitte bringen Sie diese vollständig ausgefüllt zur Schulanmeldung mit.

Für die Schulanmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen zusammen mit dem Kind, das eingeschult werden soll, sowie folgende Dokumente im Original erforderlich:

  • Kind: Personalausweis, Geburtsurkunde, Impfpass und bei Zuzug die Meldebescheinigung oder 1. Seite des Mietvertrags
  • Erziehungsberechtigte Person/en: Personalausweis und bei Zuzug die Meldebescheinigung oder 1. Seite des Mietvertrags
  • Anmeldeformular (siehe unten) und ggf. eFÖB (Hort) Antrag

Die Anmeldung in 3 Schritten

  1. Buchen Sie hier einen Termin online. Ihr Kind muss an diesem Termin mit in der Schule erscheinen. Ist ein Zeitslot grau hinterlegt, so ist zu dieser Zeit kein Termin mehr verfügbar. Wählen Sie in diesem Fall einen anderen verfügbaren Zeitslot aus. Die Terminbuchung ist bis zum 26.11.2025 möglich (außerhalb der Ferien).
  2. Füllen Sie das Anmeldeformular der Mierendorff-Grundschule aus und drucken Sie dieses aus. Wenn Sie eine Früh- oder Spätbetreuung oder Ferienbetreuung im Hort (eFÖB) wünschen, füllen Sie bitte auch die Seiten 2 bis 4 (Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der gebundenen Ganztagsschule) aus und bringen diesen zur Anmeldung mit. Der Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der gebundenen Ganztagsschule muss von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
  3. Kommen Sie zum vereinbarten Termin zusammen mit Ihrem Kind und den genannten Unterlagen in die Schule.

Benötigte Unterlagen

ℹ️ Unterlagen für alle Anmeldungen – bitte immer ausgefüllt mitbringen!

Für die Anmeldung eines Kindes an der Mierendorff-Grundschule muss immer das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular zur Mierendorff-Schule vorliegen:

👉️ 📄 Anmeldeformular der Mierendorff-Grundschule inkl. eFOEB/BEB
Hinweis: Auf den Formularen zur Schulanmeldung reicht die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Auf dem Hortantrag müssen immer beide Erziehungsberechtigte unterzeichnen. Der Hortantrag (Seiten 2-4) muss nur ausgefüllt werden, wenn Sie die Früh- oder Spätbetreuung oder den Ferienhort in Anspruch nehmen möchten.


ℹ️ Wenn Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll

(Zusätzlich notwendig, wenn ihr Kind eine andere Schule besuchen soll)

Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an.

Den Wechsel zu einer anderen Schule können Sie dort ebenfalls beantragen, wenn entsprechende und im Schulgesetz zugelassene Gründe vorliegen, zum Beispiel:

  • Der Besuch der zuständigen Schule würde längerfristig gewachsene, intensive persönliche Bindungen Ihres Kindes zu anderen Kindern, besonders zu Geschwistern, beeinträchtigen.
  • Sie wünschen ausdrücklich ein bestimmtes Schulprogramm, Fremdsprachen- oder Ganztagsangebot.
  • Der Besuch der gewählten Schule würde Ihnen die Betreuung Ihres Kindes wesentlich erleichtern, vor allem aufgrund Ihrer Berufstätigkeit.

Verfahrensablauf

  1. Stellen Sie im Anmeldezeitraum einen Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule.
    Die Aufnahme in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule ist nur bei freien Platzkapazitäten möglich. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze zur Verfügung stehen, prüft das Schulamt jeden Einzelfall. Gegebenenfalls nennt es Ihnen rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe, die Ihr Kind aufnehmen kann.
  2. Der Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
    Bitte fügen Sie außerdem den Ergänzungsbogen pro Wunschschule bei. Danke!

    👉️ 📄 Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule (Formular „Schul 123″)
    👉️ 📄 Ergänzungsbogen (pro Schule)


ℹ️ Wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll

(Zusätzlich notwendig, wenn ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll)

Die Genehmigung des Antrages auf vorzeitige Einschulung obliegt der Schulleitung, die Zuweisung des Schulplatzes erfolgt über das Schulamt. Um Antragskinder „gerichtsfest“ in der Akte führen zu können, bitten wir, wie folgt zu verfahren:

  1. Antrag der Eltern mit Datum und eigenhändiger Unterschrift beider Eltern
  2. Einladung Antragskind zur Vorstellung und Schulleitung beurteilt die Genehmigungsfähigkeit.
  3. Fachliche Stellungnahme der Kita, dass kein Sprachförderbedarf besteht ODER Sprachstandsfeststellungstest
  4. Vermerk der Schulleitung „Wir schließen uns an“ auf fachlicher Stellungnahme Kita oder Sprachstandsfeststellungstest mit Schulstempel, Unterschrift und Datum
  5. Die Original-Unterlagen müssen persönlich bei der Einzugsschule eingereicht werden.

Wenn die Einschulung Ihres Kindes zurückgestellt werden soll

Die Genehmigung des Antrages auf Rückstellung obliegt der SenBJF. Folgende Unterlagen müssen im Original persönlich bei der Einzugsschule eingereicht werden:

  1. Antrag der Eltern mit Datum und eigenhändiger Unterschrift beider Eltern
  2. Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung 109
  3. Fachliche Stellungnahme der Kita, dass Rückstellung befürwortet wird
  4. Vorhandener Kita-Platz


ℹ️ Zuzug: Wenn Ihr Kind in das Einzugsgebiet der Schule zugezogen ist

(Zusätzlich notwendig, wenn ihr Kind neu in das Einzugsgebiet der Schule gezogen ist)

In den Einschulungsbereich gezogene Kinder werden grundsätzlich vom Schulamt überprüft.

Daher muss der erfolgte Zuzug von den Erziehungsberechtigten belegt werden. Hierfür geeignete Unterlagen sind:

  • Miet- oder Kaufvertrag
  • Rechnung Umzugsunternehmen oder Mietwagen zum Beleg stattgefundener Umzug, Adresszielprüfung
  • Ummeldung Stromlieferungsvertrag oder sonstige Versorgungsverträge
  • Ummeldung anhand Melderegisterauszug, Adressänderung bei Bank, Krankenkasse
  • Weitere aussagekräftige Unterlagen, die belegen, dass das Kind seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt unter der angegebenen Adresse hat.

Die Original-Unterlagen müssen persönlich bei der Einzugsschule eingereicht werden.